Bei Altholz zählt mehr als die Holzart
Alte Möbel, Paletten, Spanplatten oder ein ausgebauter Gartenzaun bestehen aus Holz – für die Entsorgung können sie trotzdem unterschiedlich eingeordnet werden. Entscheidend sind vor allem die bisherige Verwendung, Beschichtungen und mögliche Schadstoffbelastungen.
Die Altholzkategorien A I bis A IV helfen dabei, diese Unterschiede zu beschreiben. Naturbelassenes Holz wird anders behandelt als beschichtetes Möbelholz oder mit Holzschutzmitteln behandeltes Bauholz.
Hier finden Sie eine Orientierung zu den Kategorien und Hinweise zur Vorbereitung Ihrer Entsorgung. Die endgültige Einordnung übernimmt das Fachpersonal.
Die Altholzkategorien im Überblick
Die Kategorien unterscheiden sich nach Behandlung und Belastung des Holzes. Die Beispiele dienen der Orientierung: Ein Gegenstand lässt sich allein anhand seines Namens oder Aussehens nicht immer eindeutig zuordnen.
A I
Naturbelassenes Holz
Unbehandeltes oder ausschließlich mechanisch bearbeitetes Holz, das bei seiner Nutzung nur unerheblich durch holzfremde Stoffe verunreinigt wurde.
Typische Beispiele: saubere, unbehandelte Vollholzpaletten, naturbelassene Bretter und unbehandelte Massivholzmöbel.
A II
Verleimtes oder behandeltes Holz
Holz mit Leim, Anstrich oder anderer Behandlung, jedoch ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel.
Mögliche Beispiele: verleimte Holzreste, Spanplatten und Möbelteile aus dem Innenbereich, sofern sie diese Voraussetzungen erfüllen.
A III
Holz mit bestimmten Beschichtungen
Holz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung, aber ohne Holzschutzmittel. Dazu können beispielsweise bestimmte PVC-Beschichtungen gehören.
Mögliche Beispiele: entsprechend beschichtete Möbelplatten. Die genaue Beschichtung entscheidet über die Abgrenzung zu A II.
A IV
Holzschutzmittel oder Schadstoffbelastung
Mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz sowie anderes schadstoffbelastetes Altholz, das nicht A I, A II oder A III zugeordnet werden kann. PCB-Altholz zählt nicht zu dieser Kategorie.
Typische Beispiele: imprägnierte Bauhölzer, behandelte Gartenzäune, Bahnschwellen und Leitungsmasten.
Wie wird bei KNETTENBRECH + GURDULIC Umwelt gesammelt?
Die vorliegenden Einwurfhinweise von KNETTENBRECH + GURDULIC Umwelt unterscheiden zwischen A I, einer gemeinsamen Annahmegruppe A II / A III und A IV. Welche Sammlung für Ihre Materialien vorgesehen ist, klären Sie vor der Anlieferung oder Containerbefüllung.
Sonderfall PCB und andere besondere Belastungen
PCB-Altholz wird gesondert eingeordnet. Materialien mit unbekannter oder besonderer Belastung müssen deshalb vorab bewertet werden. Die A-IV-Einwurfhinweise von KNETTENBRECH + GURDULIC Umwelt schließen Holz mit PCB- oder Quecksilberbestandteilen ausdrücklich aus. Stimmen Sie hierfür den Entsorgungsweg gesondert ab.
Altholz vor der Entsorgung richtig vorbereiten
1. Herkunft beschreiben
Stammt das Holz aus Möbeln, Verpackungen, einem Dachstuhl oder dem Garten? Nennen Sie die bisherige Verwendung sowie bekannte Anstriche, Beschichtungen oder Holzschutzmittel. Ein Foto kann die erste Abstimmung unterstützen, ersetzt aber keine sichere Materialeinordnung.
2. Holzarten getrennt halten
Sammeln Sie naturbelassenes Holz getrennt von beschichteten oder belasteten Hölzern. Geben Sie unbekannte Materialien nicht vorsorglich zur niedrigeren Kategorie. Eine Vermischung kann die Einordnung der gesamten Sammlung verändern.
3. Annahme abstimmen
Klären Sie Menge, Abmessungen und mögliche Fremdstoffe vorab. Glas, Polster, Kunststoffe oder andere Anhaftungen können die Annahme beeinflussen. Stimmen Sie ab, welche Vorbereitung für Ihre Materialien erforderlich ist.
Nicht allein nach der Farbe entscheiden
Unauffälliges Holz kann behandelt sein. Umgekehrt bedeutet ein sichtbarer Anstrich nicht automatisch die Kategorie A IV. Entscheidend sind die Art der Behandlung und mögliche Belastungen. Lassen Sie unbekanntes Bauholz, Fenster, Außentüren und Holz aus Schadensfällen deshalb vorab einordnen.
Welcher Entsorgungsweg passt zu Ihrem Altholz?
Die passende Lösung hängt von der Altholzkategorie, der Menge und Ihrem Einsatzort ab. Klären Sie die Materialeinordnung vor der Anlieferung oder Bereitstellung eines Containers.
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Selbstanlieferung in Siegen
Informieren Sie sich über das Wertstoffzentrum und stimmen Sie ab, wie Ihr Altholz angenommen werden kann und welche Vorbereitung erforderlich ist.
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Altholz aus privaten Vorhaben
Beim Umbau, Aufräumen oder Austausch von Holzelementen fallen unterschiedliche Holzabfälle an. Hier finden Sie Informationen zur Altholzentsorgung für Privatkunden.
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Container für Ihren Betrieb
Bei regelmäßig anfallenden Holzabfällen müssen Sammlung, Behälter und Abholung zusammenpassen. Informieren Sie sich über den Containerdienst für Gewerbe.
Zum Containerdienst
Einordnung und Kosten vorab klären
Die Kosten der Altholzentsorgung hängen unter anderem von Kategorie, Menge, Fremdstoffen und Transport ab. Bei einem Container können zusätzlich Behältergröße und Standzeit eine Rolle spielen. Eine getrennte Sammlung erleichtert die Einordnung der Materialien.
Nennen Sie uns für Ihre Anfrage die Herkunft des Holzes, bekannte Behandlungen, die ungefähre Menge und den Einsatzort. Bei größeren Bauteilen sind auch die Abmessungen hilfreich.
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