Bei einer Aufstellung auf öffentlichen Straßen,
Gehwegen oder Parkflächen ist die Nutzung
in der Regel genehmigungspflichtig.
Welche Erlaubnis oder Anordnung erforderlich ist,
hängt vom Standort und der konkreten Nutzung ab.
Klären Sie dies vor der Lieferung.
Nicht automatisch. Die Halteverbotszone dient
der Freihaltung des vorgesehenen Bereichs.
Die Erlaubnis zur Aufstellung des Containers
und gegebenenfalls weitere Maßnahmen
müssen zusätzlich geklärt werden.
Es gibt keine einheitliche Frist für alle Standorte.
Behördliche Bearbeitung und die vorgeschriebene
rechtzeitige Aufstellung der Beschilderung
müssen berücksichtigt werden.
Fragen Sie daher möglichst frühzeitig an.
Melden Sie eine geplante Verlängerung vor Ablauf
des vereinbarten Zeitraums. Es muss geprüft werden,
ob Genehmigung, Beschilderung und weitere
Vereinbarungen angepasst werden können.
Eine längere Standzeit ist nicht automatisch
von der bisherigen Genehmigung abgedeckt.